Immobilienfachbegriffe von A bis Z

                                                                                 Immobilienwissen

                                                                    Alle Begriffe Erklärt

Immobilienfachbegriffe von A bis Z


A

Abschreibung (AfA)
Die Absetzung für Abnutzung (kurz AfA) bei Immobilien bezeichnet die steuerlich relevante Wertminderung von Gebäuden während Ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer. So können die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Immobilien, verteilt auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Gebäudes, steuerlich abgesetzt werden. Achtung: Grundstücke sind von der AfA ausgeschlossen.
 
Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung dient dem Schutz des Käufers, da sie verhindern soll, dass der Verkäufer die Immobilie ein weiteres Mal verkauft. Die Auflassungsvormerkung ist die am häufigsten vorkommende Vormerkung in Abteilung II des Grundbuches.


B

Baulastenverzeichnis
Das Baulastenverzeichnis wird von den Bauämtern der Kommunen geführt. Es enthält Lasten und Beschränkungen eines Grundstücks von öffentlichem Interesse. In Bayern wird kein Baulastenverzeichnis geführt, dort wird die Sicherung baurechtskonformer Zustände im Grundbuch vorgenommen (Abteilung II).
 
Bebauungsplan
Ein Bebauungsplan regelt in Deutschland die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen.
 
Bürgschaft
Mit Unterzeichnung einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge dem Gläubiger eines Dritten gegenüber, für dessen Verbindlichkeiten aufzukommen.

 

C

Courtage
Die Courtage, auch Maklercourtage oder Maklerprovision genannt, ist die Vermittlungsgebühr, die ein Makler nach einem erfolgreichen Vertragsabschluss erhält.


D

Denkmalschutz
Der Denkmalschutz dient dem Schutz von historisch wertvollen Bauten und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen (Ensembleschutz). Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden. Wenn eine Immobilie unter Denkmalschutz steht, so müssen ggf. spezielle Bauvorschriften berücksichtigt werden.


Dienstbarkeiten
Dienstbarkeiten sind im Grundbuch in Abteilung II eingetragen. Es handelt sich dabei um dingliche Rechte an Grundstücken, die dem Berechtigten die Befugnis geben, das mit der Dienstbarkeit belegte Grundstück in einem bestimmten Umfang zu nutzen, oder dass bestimmt Handlungen darauf unterlassen werden. Es gibt drei Arten von Dienstbarkeiten: Grunddienstbarkeit, beschränkte persönliche Dienstbarkeit und den Nießbrauch.


E

Erbbaurecht
Das Erbbaurecht ist das Recht, meist gegen Zahlung eines regelmäßigen sogenannten Erbbauzinses auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten. Aus der Sicht des Eigentümers des Grundstücks ist das Erbbaurecht ein beschränktes dingliches Recht, das auf seinem Grundstück lastet.


F

Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan und Planungsinstrument der öffentlichen Verwaltung, mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert werden soll.


G

Geschossflächenzahl GFZ
Die Geschossflächenzahl gibt die maximale Wohnfläche eines Gebäudes in Relation zur Grundstücksgröße an.
Beispiel: Ein Grundstück hat 1000 m², die GFZ gemäß Bebauungsplan beträgt 0,6. Die Wohnfläche des Gebäudes (über alle Stockwerke) darf somit max. 600 m² betragen.
 
Grundflächenzahl GRZ
Die Grundflächenzahl (GRZ) beschreibt die Fläche eines Baugrundstücks, die bebaut werden darf. Alle baulichen Anlagen (auch Garagen) werden hierbei einbezogen.
Beispiel: Ein Grundstück hat 1000 m², die GRZ gemäß Bebauungsplan beträgt 0,4. Die Grundfläche aller baulichen Anlagen auf dem Grundstück darf somit max. 400 m² betragen.


H

Hypothek
Eine Hypothek ist ein Grundpfandrecht. Der Hypothekennehmer tritt Rechte an einer Immobilie ab, um im Gegenzug andere Leistungen in Form eines Darlehens zu erhalten.


I

Indexmiete
Bei der Indexmiete wird der Mietpreis ist nicht dauerhaft auf einen festen Wert bestimmt, sondern wird wie an einen Preisindex gekoppelt. Diese Indexierung muss, ausgehend von einer Basismiete, anhand von beiden Vertragsparteien nachvollziehbaren Parametern erfolgen.


J

Jahresabrechnung
In der Jahresabrechnung werden alle Einnahmen und Ausgaben, die innerhalb eines Wirtschaftsjahres aufgelaufen sind, zusammengefasst.


K

Kataster
Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis aller Flurstücke und wird vom zuständigen Kataster- oder Vermessungsamt geführt.


L

Löschungsbewilligung
Als Löschungsbewilligung wird die notarielle Zustimmung zur Löschung eines Grundbuchrechts durch den von der Löschung Betroffenen bezeichnet.

 

M

Makler
Makler sind Vermittler zwischen Immobilienverkäufern und Käufern sowie Vermietern und Mietern und darüber hinaus auch beratend tätig. Für ihre Tätigkeit erhalten sie eine Vermittlungsprovision.


N

Notar
Der Notar ist für die rechtsverbindliche Beurkundung von Verträgen und anderen Dokumenten zuständig. Er ist zur Unparteilichkeit verpflichtet und berät bei einem Immobilienverkauf beide Parteien. Zudem übernimmt er verschiedene Aufgaben in der Vertragsabwicklung (bspw. Auflassungsvormerkung).
 
Nießbrauch
Der Nießbrauch ist das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, die Nutzungen einer fremden Sache, eines fremden Rechts oder eines Vermögens zu ziehen. Die häufigste Form des Nießbrauchs ist ein lebenslanges Recht, eine Wohnung oder ein Haus zu bewohnen und alle Nutzungen aus dem Grundstück zu ziehen.


O

Obergeschoss (OG)
Alle Etagen zwischen Erdgeschoss und Dachgeschoss werden als Obergeschosse bezeichnet.


P

Photovoltaik
Unter Photovoltaik versteht man die direkte Umwandlung von Lichtenergie, meist aus Sonnenlicht, in elektrische Energie mittels Solarzellen.
 

Q

qm / m²
Abkürzung für Quadratmeter
 

R

Rangordnung
Rangordnung ist im Grundbuchrecht die gesetzlich festgelegte Reihenfolge mehrerer im selben Grundbuch eingetragener Rechte, die sich auf die Verteilung der Erlöse aus einer Zwangsversteigerung des Grundstücks auswirkt.
 

S

Sanierung
Die Sanierung ist die Wiederherstellung oder Modernisierung von Teilen eines Gebäudes um Schäden zu beseitigen und/oder den Wohnstandard zu erhöhen. In erster Linie geht es um die Werterhaltung der Bausubstanz.
 
SCHUFA
Die Abkürzung Schufa steht für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ und gibt Auskunft über die Bonität von Personen.
 
Sondernutzungsrecht

Das Sondernutzungsrecht erlaubt einem Wohnungseigentümer einen bestimmten Bereich eines gemeinschaftlichen Eigentums allein zu nutzen.
 
Sondertilgung
Sondertilgungen sind Tilgungen, die über die im Kreditvertrag vereinbarten Leistungsraten hinausgehen bei einem Annuitätendarlehen zu einer Verkürzung der Darlehenslaufzeitführen.


T

Traufe
Als Traufe, wird die Tropfkante am Dach eines Gebäudes bezeichnet. Hier fließt während eines Regens das gesammelte Wasser der Dachfläche ab, an der Traufe befindet sich daher meist eine Dachrinne.
 
U

Umbau
Umbau bezeichnet im Bauwesen das bauliche Verändern eines bestehenden Bauwerkes.
 

V

Vollgeschoss
Ein Vollgeschoss ist eine Etage mit einer Mindesthöhe von 2,30 m, die vollständig über einer Geländeoberfläche liegt.
 
Vorfälligkeitsentschädigung
Als Vorfälligkeitsentschädigung wird das Entgelt für die außerplanmäßige Rückführung eines Darlehens während der Zinsfestschreibungszeit bezeichnet.
 
Vorkaufsrecht
Ein Vorkaufsrecht räumt dem Berechtigten die Möglichkeit ein, im Falle des Verkaufs einer Sache an einen Dritten durch eine einseitige empfangsbedürftige Gestaltungserklärung zwischen sich und dem Verkäufer einen Kaufvertrag zu grundsätzlich gleichen Bedingungen abzuschließen. Im Grundbuch ist dieses in Abteilung II eingetragen.
 
Vormerkung
Durch eine Vormerkung im Grundbuch kann bspw. der Käufer eines Grundstücks über dieses verfügen, auch wenn die formale Eintragung in das Grundbuch noch nicht erfolgt ist.


W

Warmmiete
Die Warmmiete ist der gesamt zu zahlende Mietbetrag inklusive aller Nebenkosten wie bspw. Heizung, Müllabfuhr oder Warmwasser.
 
Wertermittlung
Bei der Wertermittlung von Gebäuden oder Grundstücken wird der Wert des Objektes ermittelt. Die gängigen Verfahren (nach ImmoWertV) sind das Sachwert-, das Ertragswert- und das Vergleichswertverfahren.
 
Wohnfläche
Die Wohnfläche bezeichnet die Summe aller Räume, die wirklich bewohnt werden können. Keller, Garagen oder Abstellkammern sind in der Wohnfläche nicht enthalten.


X

Xylol
Xylol ist ein chemisches Mittel, das in Farben, Lacken und Verdünnern enthalten sein kann. Es wird empfohlen ausschließlich Xylol-freie Baumaterialien zu verwenden, da es Kopfschmerzen verursachen kann.
 

Y

Z

Zwangsversteigerung
Bei einer Zwangsvollstreckung kann bspw. eine Bank oder ihre Ansprüche an einen Darlehensnehmer geltend machen, der seinen Zahlungen nicht mehr nachkommen kann. Bei Immobilien kann dies bedeuten, dass ein Haus, welches über einen Kredit finanziert wurde, im Rahmen einer Zwangsversteigerung verkauft wird.


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